Amtliche Meldung

Afrikanische Schweinepest (ASP): Sperrzone III aufgehoben – Änderungen bei Sperrzonen I und II

Nach einem Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Gerolsheim (Kreis Bad Dürkheim) im August hat es weder dort noch im Zuständigkeitsgebiet des Kreisveterinäramtes einen weiteren Fall der ASP gegeben. Daher können die erweiterten Maßnahmen, die der Fall nach sich gezogen hatte, wieder zurückgefahren werden. Im Einzelnen hat das folgende Auswirkungen:

Die Sperrzone III zur ASP-Bekämpfung bei Hausschweinen wird aufgehoben

Die Sperrzone I (sogenannte Pufferzone) zur Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen wird in Absprache mit dem Land Rheinland-Pfalz verkleinert. Die Gemeinden DannstadtSchauernheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau und Böhl-Iggelheim gehören nun weder dieser noch einer anderen Sperrzone an, die Auflagen für Jäger und Landwirte entfallen in diesen Gemeinden.

In der restlichen bzw. aktuellen Sperrzone I bleiben die Auflagen indes bestehen.
Sie umfasst folgendes Gebiet:

Heuchelheim bei Frankenthal, Heßheim, Lambsheim, Maxdorf, Birkenheide,
Fußgönnheim, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip, die Stadt Frankenthal
(Pfalz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II), Otterstadt, Waldsee, die Stadt
Ludwigshafen am Rhein (sofern nicht Teil der Sperrzone II) sowie
das Gebiet der Stadt Schifferstadt (im Westen an Grenze nach Böhl-Iggelheim das Gebiet nördlich der L454 bis zum Kurzgraben und dann dem Scheidegraben nach Süden folgend bis zur A 61 nach Süden folgend bis zum Staudamm Rehbach/
Neugraben. Dann dem Neugraben nach Südosten folgend der bebauten Grenze von Schifferstadt entlang bis zur Waldseer Straße im Osten folgend. Entlang der Waldseer Straße nach Osten bis zur südlichen Grenze des Kiesabgrabungsgebietes (Flurbezeichnung Heuplatte) folgend bis zum Ranschgraben. Dem Ranschgraben nach Nordosten folgend bis zur Gemeindegrenze Neuhofen)
und das Gebiet der Stadt Speyer (nördlich der AB61, sowie das Teichgebiet südlich der AB61, westlich begrenzt durch Spitzenreiherhofgraben und Franzosengraben, einschließlich Steinhäuserwühlsee, Wammsee und Kläranlage der Stadt Speyer).

Zusätzlich wurde in der Sperrzone II (sogenannte Infizierte Zone) das Jagdverbot ergänzt:

In diesem Gebiet ist nun das Abschießen sogenannter Überläufer – also einzelne
Wildschweine, die sich genau an der Grenze zur Sperrzone I befinden – erlaubt. Diese müssen anschließend zentral entsorgt werden.

Genauere Informationen sind den Allgemeinverfügungen (Download unter https://www.rhein-pfalzkreis.de/gesundheit-umwelt/afrikanische-schweinepest/links/) und der beigefügten Karte zu entnehmen.

Übersicht Sperrgebiete Stand_28.11.24

 

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